AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der ITS Pflegemanagement GmbH

Im Folgenden kurz „ITS Pflegemanagement AGB“
Ausgabe Januar 2021

1. Geltungsumfang:

Die gegenständlichen Geschäftsbedingungen AGB gelten für alle unsere Leistungen, die Gültigkeit bezieht sich sowohl auf Klienten mit abgeschlossenem Betreuungsvertrag als auch auf Nichtklienten. Es gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Widersprechende Bestimmungen in AGB von Nichtklienten, seien es allgemeine oder spezielle, gelten nur dann, wenn diese im Einzelfall ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.

Mit Unterfertigung des Betreuungsvertrages akzeptiert der Klient vorbehaltslos die vorliegenden AGB. Diese sind entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen jederzeit online abrufbar und können in Papierform ausgedruckt werden.

Änderungen der AGB gelten als mit dem Erscheinen auf unserer Homepage im Internet als kundgemacht und erlangen damit Gültigkeit. Änderungen der AGB gelten auch für bestehende Verträge (Altverträge), außer es werden spezielle Vereinbarungen getroffen.

Die AGB in ihrer jeweils geltenden Fassung sind über die Homepage der ITS Pflegemanagement GmbH abrufbar, Menüpunkt „AGB“.

Die AGB sind jeweils integrierter Bestandteil aller Verträge, Fakturen oder sonstiger Verpflichtungserklärungen, die Leistungen der ITS Pflegemanagement GmbH zur Folge haben.

2. Internetauftritt, Homepage:

Der gesamte Inhalt der Website/Homepage der ITS Pflegemanagement GmbH ist ausschließliches geistiges Eigentum der Firma ITS Pflegemanagement GmbH. Das Copyright kommt ausschließlich der ITS Pflegemanagement GmbH zu. Jedwede Verwendung, Vervielfältigung sowohl für private als auch geschäftliche Zwecke ist ausdrücklich untersagt. Ein Download darf nur zur persönlichen informativen Verwendung, nicht jedoch für Dritte erfolgen. Verstöße dagegen werden unterlassungs- und schadenersatzrechtlich verfolgt. Unbefugte Vervielfältigung sowie unbefugte Nutzung der Homepageinhalte der ITS Pflegemanagement GmbH sind ausdrücklich untersagt und werden ebenfalls gerichtlich verfolgt.

Für Verlinkungen von und zu Geschäftspartnern der ITS Pflegemanagement GmbH wird keinerlei Haftung übernommen.

3. Betreuungsvertrag:

Mit rechtswirksamer Unterfertigung des Betreuungsvertrages kommt der Betreuungsauftrag zustande. Der Betreuungsvertrag besteht jeweils zwischen ITS Pflegemanagement GmbH und dem Klienten (zu betreuende Person). Die Annahme eines Betreuungsvertrages kann von ITS Pflegemanagement GmbH ohne Anführung von Gründen abgelehnt werden. Hievon ist der Klient längstens innerhalb von 14 Tagen zu verständigen.

Der Betreuungsauftrag der ITS Pflegemanagement GmbH besteht in der Vermittlung und Organisation von Betreuungsleistungen durch Betreuungskräfte unter Anwendung der vertraglich vereinbarten Qualitätskriterien. Eine jeweilige Qualitätssicherung und Evaluierung der angebotenen Betreuungsleistungen ist integrierter Bestandteil des Betreuungsvertrages zwischen dem Klienten und der ITS Pflegemanagement GmbH.

Mit Unterfertigung des Betreuungsvertrages stimmt der Klient der Verwendung seiner personenbezogenen Daten im Sinne der DSGVO durch ITS Pflegemanagement GmbH ausdrücklich zu.

4. Preise und Zahlungsbedingungen:

Mit Unterfertigung des Betreuungsvertrages akzeptiert der Klient die dort angeführten Beiträge und Zahlungskonditionen. ITS Pflegemanagement GmbH ist berechtigt, die eingehobenen Beiträge dann anzupassen, soferne aufgrund landesgesetzlicher Regelungen zwischen den österreichischen Bundesländern Unterschiede in der Vergütung gegeben sind, diesfalls ist der Klient unverzüglich (längstens binnen 7 Tagen ab Kenntnis) hierüber zu informieren. Beitragserhöhungen haben sich jeweils nach dem Inhalt des Betreuungsvertrages zu richten.

5. Haftung und Gewährleistung:

ITS Pflegemanagement GmbH übernimmt keinerlei Haftung für die Qualität von vermittelten Betreuungsleistungen durch zugewiesene Betreuungskräfte. Dies gilt in zivilrechtlicher, strafrechtlicher, steuerlicher sowie sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht. Der Klient bestätigt mit Vertragsunterfertigung (Betreuungsvertrag), in Kenntnis zu sein, dass ITS Pflegemanagement GmbH keine Arbeitgeberfunktion für Betreuungskräfte innehat, sondern lediglich Vermittlungstätigkeit für Betreuungsleistungen durchführt. ITS Pflegemanagement GmbH ist verpflichtet, Betreuungsleistungen bzw. Betreuungspersonen nach bestem Wissen und Gewissen im Rahmen ihrer Befugnisse als selbstständiger Gewerbebetrieb sowie unter höchstmöglicher Bedachtnahme auf die Eignung von Betreuungspersonen durchzuführen. ITS Pflegemanagement GmbH trifft keinerlei Haftung und/oder Gewährleistung im Zusammenhang mit der Bereitstellung und der operativen Tätigkeit von vermittelten Betreuungskräften. Auskunftserteilungen von Betreuungskräften gegenüber Klienten erfolgen ausdrücklich außerhalb des Mandatsverhältnisses zwischen ITS Pflegemanagement GmbH und Klient. ITS Pflegemanagement GmbH nimmt keine wie immer gearteten Arbeitgeberfunktionen bzw. Arbeitgeberverpflichtungen gegenüber vermittelten Betreuungskräften wahr. ITS Pflegemanagement GmbH tritt diesbezüglich ausschließlich in beratender Funktion auf.

6. Ordentliche Vertragsauflösung:

Betreuungsverträge können unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 90 Tagen vor Periodenablauf ordentlich aufgekündigt werden. Erfolgt keine ordentliche Kündigung, so verlängert sich der bestehende Betreuungsvertrag um ein weiteres Jahr, beginnend ab dem Monat, welches dem Beginn des Betreuungsvertrages entspricht. Mit Ableben der Betreuungsperson endet der Vertrag mit sofortiger Wirkung.

7. Außerordentliche Vertragsauflösung:

Sowohl der Klient als auch ITS Pflegemanagement GmbH sind berechtigt, einen bestehenden Betreuungsvertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn

strafrechtliche Handlungen der zu betreuenden Person (Klient) bzw. der Betreuungsperson vorliegen,

unstatthaftes oder unsittliches Verhalten der betreuten Person (Klient) bzw. der Betreuungsperson gegeben sind,

Nichtzahlung des vereinbarten Beitrages trotz qualifizierter Mahnung sowie

im Falle des Ablebens der betreuten Person (Klient) oder bei Beendigung der Betriebstätigkeit der ITS Pflegemanagement GmbH.

8. Rücktrittsrecht gemäß § 11 FAGG:

Der Klient kann von einem außerhalb der Geschäftsräume des Werkunternehmers beziehungsweise im Falle eines Fernabsatzgeschäftes vom Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen zurücktreten. Die Frist zum Rücktritt beginnt bei Dienstleistungsverträgen mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
Der Klient nimmt zur Kenntnis, dass ITS Pflegemanagement GmbH nicht vor Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist seine Leistungen zur Erbringen hat und daher auch nicht erbringen wird. Wünscht der Klient ein vorzeitiges Tätigwerden, nämlich schon vor Ablauf der Rücktrittsfrist, wird ausdrücklich festgehalten, dass dann das Rücktrittsrecht nicht besteht und der Betreuungsvertrag gänzlich gültig ist und für den Klienten volle Zahlungsverpflichtung besteht.

9. Höhere Gewalt:

Ereignisse höherer Gewalt und andere Umstände außerhalb des Einflussvermögens der ITS Pflegemanagement GmbH berechtigen diese, Betreuungsleistungen auszusetzen bzw. diese auch einzustellen, sofern eine weitere Betreuungsmöglichkeit nicht mehr gegeben ist.

Diesfalls sind der zu betreuenden Person (Klient) die nichtverbrauchten Beiträge zu refundieren. Im Falle von Ereignissen höherer Gewalt kommen dem Klienten weder Gewährleistungs- noch Schadensersatzansprüche zu. Unter höhere Gewalt fallen auch Naturereignisse wie Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien oder sonstige von der ITS Pflegemanagement GmbH aus eigenem nicht zu bewältigende Ereignisse.

10. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand:

Sämtliche Vertragsverhältnisse unterliegen dem österreichischen Recht und ist im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung nur österreichisches Recht anzuwenden. Als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis wird zwischen ITS Pflegemanagement GmbH, dem Klienten und der Betreuungspersonen das nach der österreichischen Gerichtsordnung sachlich zuständige Gericht in Salzburg (Österreich) vereinbart.

11. Salvatorische Klausel:

Für den Fall der Unwirksamkeit einer der Bestimmungen dieser AGB werden die unwirksamen Bestimmungen durch eine wirksame Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung so weit wie möglich entspricht. Die rechtliche Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen und der sonstigen Vertragsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht.